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78073 Bad Dürrheim, Scheffelstr. 78

Tel:   07726 / 7694

Fax:  07726 / 1796

Mobil: 0175 / 420 4100

Ust.-IdNr:                   DE172095466
Umsatz-StNr:               22312/46006

AGB / Verkauf- und Lieferbedingen

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Website.                          
Beim Umgang mit Ihren Daten achten wir auf größtmögliche Sicherheit.
Unsere Angebote und Produkte sind ausschliesslich für den gewerblichen  Bedarf bestimmt.

Maßgebend sind unsere Verkauf- und Lieferbedingungen. 

Der/Die Nutzer(in) bzw. Geschäftspartner(in) anerkennt ausdrücklich dieses Bedingungen.

AGB  -  Verkaufs- und Lieferbedingungen

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche von uns oder durch uns geschlossenen Verträge, soweit nicht ausdrücklich Abweichungen schriftlich vereinbart werden. Wenn im folgenden von Kaufverträgen die Rede ist, so gelten die hierfür vereinbarten Bedingungen für alle Verträge. Diese Bedingungen gelten bei bestehenden Geschäftsbeziehungen wie auch für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nur, wenn sie von ihm ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sofern sich im Streitfall die Wirksamkeit oder die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen herausstellen sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingen nicht berührt. Rechte und Pflichten aus Verträgen mit uns sind nicht übertragbar.
1. Vorbehaltsklausel
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, sobald sie von uns schriftlich bestätigt sind. b) Jede Teillieferung gilt als Geschäft für sich. c) Jede Veränderung in der Person oder der Firma des Käufers, soweit sie eine ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftes gefährden könnte, berechtigt uns, ungeachtet anderweitiger Vertragsbedingungen oder einer etwaigen Annahme von Wechseln, vorherige oder sofortige Zahlung zu verlangen und bei Ablehnung dieses Verlangens ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.
2. Transportgefahr und Verpackung
a) Die Gefahren des Transportes ab Werk gehen stets, also auch bei fracht- freien Lieferungen, zu Lasten des Käufers. Dies gilt auch hinsichtlich jeglicher Veränderung der Ware oder der Verpackung auf dem Transport. Die unbe-anstandete Annahme der Ware durch den Frachtführer gleich welcher Art gilt als Beweis für die ordnungsgemäße Verpackung. Die Wahl der Versandart nehmen wir nach pflichtgemäßem Ermessen vor, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. b) Frachterhöhungen nach Vertragsabschluß sowie Sonderkosten, die durch Transportbehinderung, z.B. Streik usw. entstehen können, gehen stets zu Lasten des Käufers. c) Eine Transportversicherung wird durch uns nicht abgeschlossen. d) Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Von uns bzw. dem Versender mitgelieferte Paletten sind entweder bei Anlieferung zu tauschen oder aber vom Kunden innerhalb von14 Tagen kostenfrei an uns bzw. an den Versender zurückzugeben. Nicht innerhalb von 14 Tagen abgewickelte Paletten werden von uns berechnet.
3. Technische Angaben, Stückzahl, Beanstandungen, Annahmeverzug
a) Technische Angaben, Gewichte und Maße sind annähernd. Sie unterliegen materialtypischen und handelsüblichen Schwankungen und berechtigen nicht zu Mängelrügen. Eine Über- bzw. Unterschreitung von +/- 10% der Auftragsstückzahl ist statthaft. b) Mängelrügen müssen unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Versenden schriftlich angezeigt werden. Es muss uns die Möglichkeit sofortiger Nachprüfung gegeben werden. Bei Beschädigungen und Fehlmengen hat der Käufer zu beweisen, dass diese schon bei Gefahrenübergang vorhanden waren. Berechtigten Gewährleistungsansprüchen entsprechen wir nach unserer Wahl durch Wandlung, Minderung oder Ersatz-lieferung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Gewährleistungs-anspruch des Käufers verjährt 6 Monate nach Auslieferung der Ware.Unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist auf den Rechnungswert der zugrundeliegenden Lieferung begrenzt. c) Bei Verarbeitung von Regeneraten, gleich ob von uns oder kundenseitig beigestellt, beschränkt sich der Garantieanspruch auf die sach- und fachgerechte Verarbeitung des Materials, nicht jedoch auf die Eigenschaften des Materials selbst. d) Die Beständigkeit der von uns eingesetzten Materialien ergibt sich aus der Beständigkeitsliste des Prospekts des jeweiligen Vorlieferanten. Für die Beständigkeit selbst und für daraus resultierende Folgeschäden wird jede Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. e) Abschlüsse sind rechtzeitig und gegebenenfalls in den vereinbarten Teilmengen abzurufen. Befindet sich der Käufer ganz oder teilweise mit der Abnahme in Verzug, so sind wir ohne Nachfristsetzung befugt, die entsprechende Ware für Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern, ihm auf seine Kosten zuzusenden oder auch von der Abschlussmenge zu streichen. Sonstige vertragliche und gesetzliche Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegen den Käufer, werden hierdurch nicht berührt.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
a) Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Fracht, Porto, Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger Abgaben. b) Unsere Zahlungsbedingungen lauten: 30 Tage netto eingehend ohne Abzug ab Rechnungsdatum. c) Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles durch den Käufer sind wir berechtigt, Vorzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. d) Sämtliche Zahlungen sind in Euro ausschließlich an uns zu leisten auf eines der auf der Rechnung angegebenen Bankkonten. e) Erhöhen sich während der Vertragslaufzeit wesentliche Kosten, so kann von uns eine Neufestsetzung der Preise unter Berücksichtigung dieser Kostenerhöhungen gefordert werden. f) Etwaige nach Abschluss des Vertrages eintretende Erhöhung von Zöllen, Steuern oder sonstiger Abgaben gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt insbesondere für eine Änderung der Mehrwertsteuersätze. g) Der Lieferer ist bei neuen Aufträgen (= Anschlussaufträgen) nicht an vorhergehende Preise gebunden.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BB mit den nachstehenden Erweiterungen. b) Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Käufer aus sämtlichen Geschäftsverbindungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Annahme von Schecks und Wechseln gilt nicht als Zahlung, solange sie nicht eingelöst sind. c) Der Käufer nimmt die Vorbehaltsware für uns in handelsübliche Verwaltung. Die Vorbehaltsware ist von dem Käufer gegen Feuer-, Diebstahl- und Transport-gefahr zu versichern. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpflichtet, die Ware an uns in einwandfreiem Zustand frei Haus zurückzugeben. d) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Werte der Vorbehaltsware zu den anderen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung zu. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen und unterliegt der gleichen Regelung. Bei Vermischung von Vorbehalts-ware mit anderen Waren bleibt unser Eigentum gemäß der §§ 947, 948 BB als Miteigentum erhalten. e) Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungs-übereignen. Etwaige Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Vorbe-haltsware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. f) Verkauft der Käufer die Vorbehaltsware weiter, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber alle aus dem Weiter-verkauf entstehenden Forderungen gegen seinen Käufer mit sämtlichen Neben-rechten mit der Entstehung der Forderung an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen unserer Sicherung für sämtliche aus der Geschäftsver-bindung mit dem Käufer gegen diese bestehenden Forderungen, mindestens jedoch die Höhe des dem Käufer in Rechnung gestellten Preises der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Das gleiche gilt von solchen Forderungen, die dadurch dem Käufer gegenüber einem Dritten erwachsen, dass er die Ware allein oder zusammen mit anderen dergestalt verarbeitet, dass das daraus entstehende Produkt kraft Gesetzes in das Eigentum dieses Dritten übergeht.
6. Lieferzeiten
a) Vereinbarte Lieferzeiten gelten als ungefährer Liefertermin. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit tritt Verzug erst durch besondere schriftliche Mahnung des Käufers ein. Im Falle des Verzugs ist der Käufer nur berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. b) Fälle höherer Gewalt, als solche gelten auch die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, insbesondere Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, unzureichende Rohstoffbelieferung oder Verkehrsstörungen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche bestehen nicht. c) Solange der Käufer mit Verbindlichkeiten uns gegenüber im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
7. Werkzeuge, Handelsware und Schutzrechte Dritter
a) Bei eventuellen Werkzeugänderungen sind in jedem Fall gesonderte Bedingungen zu beachten. Es gelten hier die Bedingungen des jeweiligen Werkzeugbauers. b) Bei Handelsware gelten die jeweiligen Bedingungen des Herstellers. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. c) Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für eventuelle Schutzrechte Dritter. Alle hieraus entstehenden Forderungen gehen auf den Auftraggeber über. Für jeden unmittelbaren und mittelbaren Schaden, der uns aus der Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter bzw. aus der Geltendmachung etwaiger Schutzrechte erwächst, hat der Käufer Ersatz zu leisten und muss für etwaige Prozesskosten aufkommen und einen angemessenen Vorschuss auf Verlangen an uns zahlen.
8. Rechtsvorbehalt
a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berühren den Inhalt der übrigen Bestimmungen nicht.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für sämtliche sich aus den von uns geschlossenen Verträgen ergebenden Leistungen ist Bad Dürrheim. b) Gerichtsstand für sämtliche sich aus den von uns geschlossenen Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist das für Bad Dürrheim jeweils zuständige Gericht. c) Es sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.

 
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